Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen M.I.C. Günther GmbH & Co. KG
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Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Bei Aufträgen, die vom
Verkäufer nicht gesondert bestätigt werden, gilt die Rechnung sogleich als
Auftragsbestätigung.
Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung vom Verkauf
zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche, geltend machen könnte. Auf die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten sowie die Aufrechnung mit Gegenansprüchen jeder Art verzichtet der
Käufer hiermit ausdrücklich.
Lieferbedingungen:
Spiele, Puzzle, sonstige Waren und Leistungen
(1) Der Käufer darf Produkte von M.I.C. nicht an Wiederverkäufer veräußern.
(2) Auftragsbestätigung: Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn dem Käufer von
uns eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Als Auftragsbestätigung gilt auch
Rechnungsstellung und die Lieferung der Ware.
(3) Lieferung: Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preise und
Konditionen.
(4) Versand: Sofern nicht besondere Versandvereinbarungen vorliegen, wählen wir selbst Art
und Weg des Versandes nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf die
Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Transportschäden oder fehlende Paketstücke sind sofort beim
Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer des Transportes festzustellen
und unverzüglich an uns zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr
akzeptiert werden. Ablieferungsnachweise werden nur innerhalb 6 Monaten ab Lieferung
erbracht. Fremdkosten für vom Käufer veranlasste bzw. geforderte (Ablieferungs-) Nachweise,
welche die ordnungsgemäße Lieferung unsererseits beweisen, werden vom Käufer
weiterbelastet.
(5) Verpackung: Soweit dieses in unseren Konditionen vorgesehen ist, berechnen wir die
Verpackung zum Selbstkostenpreis.
(6) Mängelrügen: Wir können erkennbare Beanstandungen grundsätzlich nur inner- halb von 8
Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigen. Evtl. Warenrücksendungen können wir nur bei
ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns anerkennen. Sofern kein
Verschulden unsererseits vorliegt, muss die Rücksendung spesenfrei erfolgen. Unsere
Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag der von uns gelieferten
Waren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Mängelfolgeschäden, sind
ausgeschlossen, sofern uns keine Fahrlässigkeit trifft.
(7) Eigentumsvorbehalt: Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gem.
§ 449 BGB. Der Eigentumsvorbehalt wird wie folgt erweitert und verlängert.
(7.1) Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer unsere genannten,
auch künftig entstehenden Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung voll
erfüllt hat. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte, von ihm näher
bestimmte Lieferungen bezahlt hat.
(7.2) Verkauft oder veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware an einen oder mehrere
Abnehmer, so tritt er schon jetzt seine daraus entstehenden Forderungen mit allen
Sicherungsrechten ab. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte, von
ihm näher bezeichnete Lieferungen bezahlt hat.
(7.3) Der Käufer wird von uns ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der
Abtretung für uns einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden.
Unsere Einziehungsbefugnis wird durch die Einziehungs- ermächtigung des Käufers nicht
berührt. Wir werden jedoch die uns abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der
Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.
(7.4) Der Käufer wird von uns ermächtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nur unter der Bedingung weiterzuverkaufen oder weiterzuver- äußern, dass
die daraus entstehenden Forderungen gem. 7.2 und 7.3 auf uns übergehen. Diese
Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Zu anderen Verfügungen,
insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
(7.5) Werden unsere Lieferungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, so gilt vorstehend
vereinbarter Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldo-Forderung.
(7.6) Übersteigt der Wert der nach den vorstehenden Bestimmungen eingeräumten Sicherung
unsere gesamten Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers
verpflichtet, diese übersteigenden Sicherungen nach eigener Wahl freizugeben, wobei mit
Ausnahme der Lieferung im Kontokorrentverhältnis nur solche Lieferungen freigegeben
werden, die selbst voll bezahlt sind.
(7.7) Im Übrigen erlischt unser Eigentumsvorbehalt mit der vollen Bezahlung aller unserer
Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Das Eigentum geht dann an den
Käufer über; abgetretene Forderungen stehen dem Käufer zu.
(7.8) Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredereabkommen, gilt die
Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.
(8) Aufrechnung und Gutschriften: Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Für Gutschriften
gelten ausschließlich unsere Buchungsbelege mit den entsprechenden
Zahlungsbedingungen. Vom Käufer erstellte Belastungen sind für uns nicht verbindlich.
(9) Erfüllungstag: Als Tag der Erfüllung gilt der Tag, an welchem die Lieferung erfolgt oder
zur Verfügung des Käufers gestellt wird.
(10) Lieferungsvorbehalte: Lieferungsmöglichkeit müssen wir uns vorbehalten, ebenso Teil- und Nachlieferungen. Bei Eintritt besonderer Umstände, wie insbesondere höhere Gewalt,
Verkehrshindernisse und Betriebsstörungen irgendwelcher Art, sind wir von der
termingemäßen Erfüllung der Lieferungspflicht entbunden. Schadenersatzansprüche wegen
verspäteter Lieferung, Teillieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen
(1) Vorauszahlungen oder Nachnahmelieferung mit 3% Kassaskonto; Nachnahmespesen
gehen zu Lasten des Käufers.
(2) Sofort nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum 3% Skonto.
(3 )Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, bzw. nach Vereinbarung.
(4) Zahlungen mittels Wechsel bedürfen der vorherigen Vereinbarung und gelten nur
erfüllungshalber. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Skonto wird bei
Wechselzahlungen nicht gewährt.
(5) Zahlungsversäumnisse u.a.: In Abweichung von den allgemeinen Zahlungsbedingungen
oder sonstigen Vereinbarungen werden alle Forderungen aus jeglichem Rechtsverhältnis
sofort fällig, wenn
(5.1)der Käufer mit einer Zahlung nach schriftlicher Mahnung länger als 8Tage in Verzug ist,
oder
(5.2) der Käufer die Zahlung eingestellt hat, oder
(5.3) aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Käufers die Einbringlichkeit der Forderung
gefährdet erscheint und wir die sofortige Fälligkeit schriftlich geltend machen.
(6) Verzugszinsen: Bei Überschreitung der Zahlungsziele werden Mahnspesen und
Verzugszinsen berechnet.
(7) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
(7.1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer
und Käufer gilt das Gericht der Bundesrepublik Deutschland.
(7.2) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bruchsal
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(7.3)SollteeineBestimmungindiesenGeschäftsbedingungenodereineBestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(8.) Datenschutz:
(8.1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Dienstleister seine Kontaktinformationen,
einschließlich Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, speichern und nutzen darf.
Solche Informationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet
und genutzt werden und an Geschäftspartner zum Zwecke der gemeinschaftlichen
Geschäftsaktivitäten, einschließlich der Kommunikation mit dem Kunden, weitergegeben
werden.
(8.2). Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte
Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Sorgfalt
behandeln. Ein darüber hinausgehender Schutz besonders vertraulicher Informationen und
die damit verbundene Festlegung von Voraussetzungen erfordern jeweils den Abschluss
einer separaten schriftlichen Vereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung).
(8.3) Weitere Informationen zum Datenschutz und angewandten Praktiken bzw. Verfahren
zum Datenschutz finden Sie hier.
Als M.I.C. Günther GmbH & Co. KG Vertragspartner speichern wir
personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung .
Zu diesen Daten gehören unter anderen: Geschlecht, Vor- und Nachname,
Rechnungsadresse, Email Adresse, Name des Unternehmens, Telefonnummer und
vertragsrelevante Gesprächsnotizen sowie Informationen zu den bei uns gebuchten
/genutzten Dienstleistungen.
Diese Daten sind erforderlich um Ihnen u.a. Rechnungen auszustellen. Ebenso
nutzen wir diese Daten um Ihnen ein Angebot zur Nutzung unserer Services
unterbreiten zu können, sowie zur Beratung, Erstkontakt und bei der Erstellung von
Verträgen, welche die Zusammenarbeit regeln.
Zu einem anderen als einem der vorstehend aufgeführten Zwecke werden M.I.C:
GmbH & Co. KG und seine Kooperationspartner die personenbezogenen Daten nur
nutzen, soweit es gemäß § 28 Abs. 2 BDSG zur Wahrung berechtigter Interessen
eines Dritten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche
Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
Auf Ihren Wunsch und bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses löschen wir diese
Daten aus unseren Systemen (CRM). Zum Zwecke der Aufbewahrungspflicht von
Rechnungen werden Rechnungsdaten für die Dauer von 10 Jahren gespeichert - dies
ist definiert durch die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Belegen.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns auch einen Nachweis über die Löschung Ihrer
personenbezogenen Daten.
M.I.C. Günther GmbH & Co. KG wird auch seine Kooperationspartner von einem
gegenüber uns erklärten Widerruf der Einwilligung unverzüglich unterrichten.
Gemäß den neuen europäischen Richtlinien (EU DSGVO) zum Datenschutz haben
Sie das Recht Ihre persönlichen Daten in Form eines Datensatzes zu erhalten. Wir
stellen Ihnen Ihre bei uns gespeicherten Daten in Form einer CSV Tabelle oder PDF
Dokument bereit.
Stand. Mai 2023